Platzbelegungs- und Spielordnung
A. P l a t z o r d n u n g
1. Erhaltung der Clubanlagen
Alle Mitglieder sind zur schonenden und pfleglichen Behandlung aller
Clubanlagen verpflichtet. Der Platzwart hat auf die Einhaltung der
Verpflichtung hinzuwirken. Mängel und Beschädigungen sind
unverzüglich dem Platzwart, in dringenden Fällen auch dem für die
Platzanlage zuständigem Vorstandsmitglied mitzuteilen.
2. Öffnungszeiten
a) Anfang und Ende der Tennissaison bestimmt der Vorstand unter Berücksichtigung der Wetterlage.
b) Während der Saison ist die Tennisanlage täglich während der hellen Tagesstunden durchgehend geöffnet.
3. Platzpflege
a) Die Sandplätze sind nach Spielende abzuziehen, die Linien zu
reinigen. Diese Pflegearbeiten müssen innerhalb der eigenen Spielzeit
abgeschlossen sein. Die Linienreinigung entfällt nach dem letzten
Spiel des Tages. Bei Trockenheit der Platzdecke sind die Plätze vor
dem Spielbeginn per Schlauch ausreichend zu bewässern.
b) Der Platzwart hat das Recht, Plätze zu sperren:
- kurzfristig zur Platzpflege
- längerfristig zu Platzarbeiten (im Einvernehmen mit dem für die Platzanlagen zuständigem Vorstandsmitglied),
- nach Regenfällen oder sonstigen Witterungseinflüssen bis zur
Wiederherstellung der Bespielbarkeit.
c) Nach starken Regenfällen muß das Abtrocknen des Platzes abgewartet
werden. Vorzeitiges Herrichten der Plätze durch Ausfegen der Pfützen
muß unterbleiben, um Dauerschäden zu vermeiden.
4. Bekleidung
a) Die Plätze und Übungsanlage dürfen nur in Tennisschuhen betreten werden.
b) Im übrigen ist Tenniskleidung, übliche Sportbekleidung oder
Trainingsanzug vorgeschrieben.
5. Kleinkinder
Im Interesse der Spieler und aus Haftungsgründen sind Kleinkinder von den Plätzen fernzuhalten.
6. Hunde
Hunde dürfen Plätze und die Übungsanlage nicht betreten. Auf der übrigen Platzanlage sind sie an der Leine zu halten.
B. S p i e l o r d n u n g
1. Spielberechtigung
Spielberechtigt sind
a) Clubmitglieder (ausgenommen fördernde Mitglieder und solche, deren
Mitgliedschaft ruht),
b) Spieler mit Besuchserlaubnis und Gäste sobald sie ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nach Aufnahme und
Beitragsordnung nachgekommen sind.
2. Spielzeit
Die Spielzeit beträgt für ein
- Einzelspiel 60 Minuten
- Doppelspiel 90 Minuten
3. Hauptspielzeit
Die Hauptspielzeit wird festgelegt auf Montag bis Freitag ab 17:00 Uhr Samstage, Sonntage, Feiertage ganztägig
4. Spielanspruch
a) Jedes Mitglied hat im Rahmen freier Platzkapazitäten in der Hauptspielzeit täglich nur auf eine Spieleinheit (Einzel oder Doppel)
Anspruch. Stehen freie Plätze zur Verfügung, darf auf diesen bis zur Platzbelegung durch andere Anspruchsberechtigte auch ohne Einsatz
des Spielanspruches frei gespielt werden.
b) Zur Entzerrung des an Wochentagen (Montag-Freitag)
unvermeidlichen Andrangs der Berufstätigen in der Hauptspielzeit
sollten zeitlich ungebundene Mitglieder – insbesondere Nichtberufstätige – das Spiel in die Nebenspielzeit verlegen. Dabei wird auf eine
zwingende Regelung verzichtet, um die Spielpartnerwahl nicht generell einzuschränken. Es wird jedoch an die Einsicht und sportliche
Fairneß der zeitlich ungebundenen Mitglieder appelliert, in den o.g. Wochentagen nach Möglichkeit in der Nebenspielzeit zu spielen.
5. Platzbelegungsrecht der Mitglieder
a) Das Platzbelegungsrecht richtet sich nach dem Mitgliederstatus. Die
nachfolgend dargestellte Status-Einteilung soll die korrekte
Spielpartnerwahl erleichtern:
A Ledige und Erstmitglieder einer Familie über 18 Jahre, soweit sie nicht in Ausbildung sind
B Weiter Mitglieder einer Familie über 18 Jahre, soweit sie mit dem A-Mitglied in häuslicher Gemeinschaft leben und nicht in Ausbildung sind
C In Ausbildung befindliche Mitglieder über 18 Jahre (Studenten, Schüler, Auszubildende, Wehr-/Ersatzdienstleistende)
E Außerordentliche Mitglieder (Jugendliche unter 18 Jahre)
F Ehrenmitglieder
b) Während der Hauptspielzeit dürfen für eine Spieleinheit die Plätze 1 bis 8 belegen:
- A-Mitglieder
- B- Mitglieder
- C- Mitglieder
- berufstätige E-Mitglieder
- sonstige E-Mitglieder
. an Werktagen (Montag bis Freitag) bis 17:00 Uhr
. mit einem A-, B- oder C-Mitglied, wenn beide in der
. gleichen Mannschaft spielen.
- F-Mitglieder
c) Der Platz 9 steht als Jugendplatz an allen Tagen durchgehend den
E-Mitgliedern zur Verfügung. Für die Platzbelegung gilt Abschnitt C
Ziffer 3. Auf Platz 9 darf, auch wenn der Platz nicht von E-
Mitgliedern belegt ist, von anderen Mitgliedern nicht „gesteckt“
werden. Sollten E-Mitglieder den Platz beanspruchen ist er zu räumen.
d) Kein Belegungsrecht während der Hauptspielzeit haben Mitglieder, die am selben Tag:
- ein Ranglistenspiel austragen
- in einem Mannschaftsspiel eingesetzt sind
- in der Hauptspielzeit eine Einzeltrainerstunde absolvieren
- an einem Gruppen- oder Förderungstraining teilnehmen.
e) in der Nebenspielzeit haben alle Mitglieder gleiches Belegungsrecht.
6. Sonderregelung der Platzbelegung für Samstage, Sonn- und Feiertage
Soziales Selbstverständnis gebietet, an arbeitsfreien Tagen sowohl der
Jugend als auch Eltern mit Ihren Kindern eine Spielmöglichkeit
einzuräumen. Daher dürfen für eine Spieleinheit einen Platz belegen:
- A-, B- oder C-Mitglieder mit einem E-Mitglied
- 2 A/B-Mitglieder mit E-Mitgliedern für ein Doppel
- E-Mitglieder untereinander die Plätze 7 und 8.
7. Spieler mit Besuchserlaubnis und Gäste
a) In der Nebenspielzeit und bei freier Kapazität in der Hauptspielzeit dürfen
spielen:
- Spieler mit Besuchserlaubnis mit Clubmitgliedern und anderen Spielern
mit Besuchserlaubnis.
- Gäste mit Clubmitgliedern und anderen Gästen.
Die Platzbelegung regelt Abschnitt C Nr. 4.
Spieler mit Besuchserlaubnis haben ihren Erlaubnisschein mitzuführen
und auf Verlangen vorzuzeigen
b) Das Spiel von und mit Gästen ist vor Spielbeginn in eine Gästeliste
einzutragen. Die Gebühr von 8,--/4,00 € pro Gast und je Spieleinheit
ist unaufgefordert vor Spielbeginn bei dem Platzwart, in dessen
Abwesenheit am Clubhausausschank einzuzahlen.
8. Trainingsstunden
a) Trainingszeiten, Trainingsplatz und Trainingshonorar werden vom
Vorstand mit den Trainern vereinbart und durch Aushang
bekanntgegeben. Die Trainer hängen für Interessenten eine
Eintragungsliste im Clubhaus aus.
b) Nichtclubmitglieder sind zum Training zugelassen. Neben dem Trainer-
Honorar haben sie pro Trainerstunde eine Gastgebühr von 8,--/4,-- €
einzuzahlen. (siehe 7.b)
9. Schiedsrichterdienst
Sachkundige Clubmitglieder sind verpflichtet, bei Turnieren das Schiedsrichteramt zu übernehmen.
C. P l a t z b e l e g u n g s o r d n u n g
1. Ziel und Möglichkeiten
Die Platzbelegungsordnung soll größtmögliche Chancengleichheit für alle
Clubmitglieder bewirken. Sie kann trotz aller Ausführlichkeit nicht
- den Missbrauch durch Uneinsichtigkeit verhindern,
- alle denkbaren Eventualitäten erfassen.
Über Ihre Wirksamkeit entscheidet allein die korrekte Anwendung durch die
Mitglieder und deren faires Verhalten.
2. Platzbelegungssystem
a) Jedes Mitglied erhält ein farbliches Namensschild, das als „TIMER“ zum
Einhang in die magnetische Platzbelegungstafel berechtigt. Die Farbe des
„TIMERS“ lassen gleichzeitig den Mitgliederstatus und damit die
Spielberechtigung nach Abschnitt B Nr. 5.b) erkennen.
Es bedeutet:
- schwarz : weibliche A-, B-, C-Mitglieder
- rot : männliche A-, B-, C-Mitglieder
- gelb : E-Mitglieder
b) Die Platzbelegung erfolgt ausschließlich durch Einhängen des „TIMERS“
An der Magnettafel für eine Spieleinheit.
c) Anfang und Ende einer Spieleinheit sind nicht an die vollen Stunden
gebunden. Die Spieleinheit rechnet ab Betreten des Platzes.
Beispiele: Einzel 14:15 – 15:15
Doppel 17:45 - 19:15
3. Platzbelegungsverfahren
a) Jeder Spieler muss seinen „TIMER“ persönlich einhängen. Setzt er seinen
Spielanspruch nach Ziffer B. 4.a) ein, muss er sich vor Spielbeginn in die
aushängende Eintragungsliste eintragen. Bei Einsatz seines
Spielanspruches hat er Vorrang auf allen frei bespielten Plätzen. Bei
freiem Spiel entfällt der Eintrag in die Liste.
b) Ein belegter Platz darf erst 30 Minuten vor Spielende neu belegt werden.
Zwischen Spielende und Neubelegung darf keine freie Zeit liegen. Zur
Belegung genügt die Anwesenheit eines Spielers bis Spielbeginn. Bis zum
Beginn der belegten Zeit müssen die restlichen Spieler eingetroffen sei
und einhängen. Andernfalls:
- verliert der Einzelreservierer seinen Platzanspruch,
- reduziert sich der Platzanspruch des Doppelreservierers auf die Spielzeit
eines Einzels, wenn bis dahin nur ein weiterer Spieler eingetroffen ist.
Der betroffene Einzelreservierer hat für die nächste mögliche
Platzreservierung Vorrang.
c) Freie Plätze dürfen frühestens 15 Minuten vor dem beabsichtigtem
Spielbeginn belegt werden.
Zur Belegung genügt die Anwesenheit eines Spielers bis Spielbeginn.
Ansonsten gelten die unter b) genannten Regelungen in gleicher Weise.
Beispiel: Frau A ist für 15:00 Uhr mit Frau B verabredet und betritt die
Clubanlagen um 14:30 Uhr. Sie darf ab 14:45 Uhr den Platz mit ihrem
Namensschild und Spielbeginn 15:00 Uhr belegen.
d) Die Reihenfolge der Platzbelegung richtet sich nach der Reihenfolge des
Eintreffens der Spieler auf der Clubanlage. Das kann bei starkem Andrang
und damit verbundener Unübersichtlichkeit zu Unstimmigkeiten zwischen
den Mitgliedern führen. Stehen nach dem Eintreffen keine freien Plätze
zur Verfügung, ist die Reihenfolge des Eintreffens durch Einhängen des
„TIMERS“ von oben nach unten an der linken Seite der Magnettafel
festzuhalten.
Eine Doppelanmeldung ist durch farbliches Zusatzschild anzuzeigen.
Für den Anmelder besteht bis Spielbeginn Anwesenheitspflicht auf der
Clubanlage.
4. Platzbelegung durch Gäste
Gäste und Spieler mit Besuchserlaubnis belegen einen Platz für die zulässige
Spieleinheit mit den vom Platzwart bereitgehaltenen „GÄSTESCHILDERN“
Am Spiel beteiligte Clubmitglieder mit ihrem Namensschild.
5. Platzreservierung
Platzreservierung für
- Medenspiele
- Turniere
- Ranglistenspiele
- Training
erfolgen nur auf Weisung des Vorstandes und werden auf der Magnettafel
kenntlich gemacht.
6. Regelwidrigkeiten
Die nachfolgende Aufzählung möglicher Umgehungen der
Platzbelegungsordnung soll Missbrauch ausschließen, keineswegs aber zur
Erfindung noch unbekannter Methoden anregen.
Verboten ist insbesondere
- das Verlängern der Spielzeit durch Weiterschieben der Namensschilder an
der Magnettafel;
- das Spielen unter fremden Namensschildern;
- das Einhängen an der Magnettafel für andere;
- zwei Einzelspielzeiten durch Absprache zu einem Doppel von 120 Minuten
umzufunktionieren;
- sich durch den Ehepartner oder andere vorzeitig in die Reihenfolgeliste des
Eintreffens (Nr. 3 d) einhängen zu lassen.
D. S a n k t i o n e n
Der Verstoß gegen die vorgenannten Regelungen kann zur Folge haben:
1. Sofortiger Platzverweis für den Tag durch ein anwesendes Vorstandsmitglied
2. In besonders schweren Fällen oder im Wiederholungsfall durch Vorstandsbeschluss
- ein- bis vierwöchige Platzsperre
- Vereinsausschluss.

