Tennisclub Wachtberg e.V.

Oberdorfstr. 34        

53343 Wachtberg – Berkum

 

                                    -  V o r s t a n d  -

           

Aufnahme- und Beitragsordnung

 

Aufnahme

Nach Eingang einer Beitrittserklärung entscheidet der Vorstand bei seiner nächsten Sitzung über den Antrag. Die Herbeiführung der Entscheidung im Umlaufverfahren ist zulässig.

Der Beitrags- und Mitgliedschaftswart teilt dem Antragsteller die Entscheidung des Vorstandes mit. Im Falle der Ablehnung besteht keine Verpflichtung zur Mitteilung der Gründe.

Im Falle der Zustimmung bucht der Beitrags- und Mitgliedschaftswart den für das Eintrittsjahr festgelegten Beitrag ab (bei Eintritt bis 30.Juni eines Jahres den vollen Beitrag, danach die Hälfte).

Das für die Spielberechtigung vorgesehene farbliche Namensschild wird an der Magnettafel im Clubhaus angebracht. Für die Zahlung der Beiträge sowie einer evtl. Umlage werden die Mitglieder

wie folgt eingeteilt und gekennzeichnet:

A         -Ledige und Erstmitglieder einer Familie über 18 Jahre, soweit sie nicht in Ausbildung sind,

B         -Mitglieder einer Familie oder eheähnlichen Lebensgemeinschaft (schriftliche Erklärung beider Partner   erforderlich) über 18 Jahre, soweit sie mit dem A-Mitglied in häuslicher Gemeinschaft leben

              und nicht in Ausbildung sind,

C 1      -In Ausbildung befindliche Mitglieder einer Familie über 18 Jahre (Stundenten, Schüler, Auszubildende,

       Wehr- und Zivildienstleistende) bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres,

C 2      -In Ausbildung befindliche Mitglieder über 18 Jahre (Studenten, Schüler, Auszubildende, Wehr- und

              Zivildienstleistende) bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres ohne nahe Angehörige im Club (Vater,

              Mutter, Geschwister als A-, B- oder C-Mitglied),

D         -Fördernde Mitglieder,

E 1       -Außerordentliche Mitglieder einer Familie (Jugendliche bis zum 18.Lebensjahr),

E 2       -Außerordentliche Mitglieder (Jugendliche bis zum 18.Lebensjahr) ohne nahe Angehörige im Club  (Vater, Mutter, Geschwister als A- oder B- Mitglieder),

F          -Ehrenmitglieder.

 

Bei der Einteilung der Altersgruppen zählt jeweils das Lebensalter, das im Beitragsjahr erreicht wird.

Der Vorstand kann eine Aufnahmesperre verhängen, wenn die Umstände dieses erfordern. In diesem Fall führt der Vorstand eine Anwartschaftsliste.

 

  1. 1.      Zahlungsweise

Der Mitgliedsbeitrag wird als Jahresbeitrag erhoben. In begründeten Einzelfällen kann der Vorstand hiervon Ausnahmen zulassen. Der  Jahresbeitrag wird im März eines jeden Jahres abgebucht.

Er ist spätestens bis zum 31. März fällig. Er wird im Abbuchungsverfahren eingezogen.

Bei Nichteinlösung z.B. wegen falscher / nicht aktualisierter Kontonummer / Bankverbindung durch das Mitglied gehen die damit verbundenen Bankgebühren (z.Zt. € 8) zu Lasten des Mitglieds.

 

  1. 2.      Gebühren und Beitragshöhe

a.  Jahresbeitrag             A-Mitglied                             €  185,--             B-Mitglied                             €  110,--

            C1-Mitglied                           €    75,--

            C2-Mitglied                           €  100,--             D-Mitglied                             €    60,--

            E1-Mitglied                           €    45,--

            E2-Mitglied                           €    70,--

            F-Mitglieder                          keine Beitragsverpflichtung

            Ruhende Mitglieder             €    30,--

 

 

 

 

  1. b.      Baustein für die Grundinstandsetzung der Tennisplätze für Neu-Mitglieder im Eintritts- und den beiden folgenden Jahren (gesamt 3 Jahre):

A-Mitglied                             € 80,00            jährlich,

B-Mitglied                             € 40,00            jährlich,

Der Einzug der Bausteine erfolgt Anfang September des jeweiligen Jahres.

  1. c.       Pfand für die Code-Karten der Türschließanlage A-,B-,C- und S-Mitglieder (obligatorisch)       € 5,-- E- und F-Mitglieder (optional)                         € 5,-- Der Pfandbetrag wird bei Ausscheiden aus dem TC-Wachtberg oder bei Statuswechsel in eine ruhende Mitgliedschaft nach Rückgabe der unbeschädigten Karte zurückerstattet.

 

  1. d.      Ermäßigung

      Der Vorstand kann in besonderen Fällen von der Erhebung der Beiträge ganz oder teilweise absehen, wenn die

      Entrichtung für den Betroffenen eine unzumutbare Härte wäre. e.   Statuswechsel fördernder und ruhender Mitglieder

      Der Übertritt vom Status des fördernden oder ruhenden Mitglieds zum Status des Mitglieds mit Spiel-

      berechtigung setzt die Zahlung des Jahresbeitrags und der in dieser Zeit ausgesetzten Bausteine für die       Grundinstandsetzung voraus.

                                                     

f.   Spieler mit Besuchserlaubnis und Gäste      Auf Vorschlag eines ordentlichen Mitglieds kann der Vorstand eine auf  2 Monate befristete Besucher-

      spielerlaubnis zum Betrag von € 52,-- pro Monat für Erwachsene und € 26,-- pro Monat für unter 18

      Jahre alte und für in Ausbildung befindliche Interessenten erteilen.       Gäste dürfen mit Mitgliedern oder Gästen spielen. Pro Gast und Spieleinheit (Einzel 1 Stunde,

      Doppel 1 ½ Stunden) ist von Erwachsenen eine Gebühr von € 8,--  und von unter 18 Jahren alten oder

      in Ausbildung befindlichen Gästen eine Gebühr von € 4,- zu entrichten.

      Im Übrigen gelten für die Spieler mit Besucherspielerlaubnis und für Gäste die Platz-, Spiel- und

      Platzbelegungsordnung (vgl. insbesondere B Ziff. 7)

g.   Schnupperkarte (S)        Erwachsene, die den Tennissport bzw. den Tennisclub kennenlernen möchten, können für die Dauer einer Saison

       eine sogenannte „Schnupperkarte“ für € 140,-- erwerben. Die Schnupperkarte wird nur einmal je Bewerber

       ausgegeben. Die Fortführung des Tennissports im TC Wachtberg über dieses „Schnupperjahr“ hinaus setzt eine

       ordentliche Mitgliedschaft als A-, B- oder C-Mitglied voraus. Für die Inhaber einer Schnupperkarte gilt die Platz-,

       Spiel- und  Belegungsordnung in vollem Umfang. Sie sind im Hinblick auf das Platzbelegungsrecht den A-, B-

       und C-Mitgliedern gleichgestellt, erhalten jedoch einen gesonderten „Timer“ in der Farbe grün.        Inhaber einer Schnupperkarte haben bei Mitgliederversammlungen kein Stimmrecht.

 

3.   Vorauszahlung für Verzehr

a.   Zur Sicherstellung einer Mindesteinnahmehöhe des Kantinenbetriebes leisten die A-, B-       und C-Mitglieder jährlich im Voraus eine Pauschalzahlung.

b.   Die Zahlungen sind bis spätestens 31. März jeden Jahres zu leisten und betragen im Jahr für      A-Mitglieder                €  50,--

            B-Mitglieder                €  50,--

            C-Mitglieder                €  25,--        und werden mit dem Jahresbeitrag eingezogen.

 c.   Die Pauschalzahlung wird auf einer personenbezogenen Karteikarte gutgeschrieben.

       Der Verzehr wird individuell vom Clubhauspächter abgeschrieben und muss –um Missverständnisse

       zu vermeiden- vom Mitglied abgezeichnet  werden.

       Die Karteikarte ist für die Zeit der Clubhausbewirtschaftung (1. April bis voraussichtlich 31. Oktober) gültig.

       Nicht verbrauchte Pauschalen verlieren am 1. November eines jeden Jahres ihre Gültigkeit.

d.   Im Jahr des Eintritts wird die Pauschalzahlung für Verzehr bei Eintritt bis 30. Juni eines Jahres voll, danach         hälftig berechnet. 

 

 

 

4.   Besondere Leistung zur Erhaltung der Platzanlage

a.    Zur Abdeckung anfallender Kosten zur Erhaltung der Platzanlage leisten die A-, B- und       C-Mitglieder jährlich im voraus zusammen mit der Beitragszahlung eine Pauschalzahlung       von jeweils €  30,00. b.   Die geleistete Zahlung wandelt sich um in ein zinsloses Darlehen, wenn die Mitglieder       eine jährliche Eigenleistung von mindestens 3 Stunden erbracht haben. c.   Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt nach Ableistung der erforderlichen Mindest-       eigenleistung.

 

 

Wachtberg, 13.05.2011                      (zuletzt geändert durch Beschluss der 51.MV v. 28.03.2011)

 

 

U. Knauer

1.Vorsitzende